Religiöse Gründe sind kein Befreiungsgrund
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt und auf das Motorradfahren nicht verzichten möchte, hat trotz seiner üppigen Kopfbedeckung eine Helmpflicht. Denn die könne nur aus gesundheitlichen Gründen aufgehoben werden, urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 6 K 2929/14).