Betriebliche Gefährdungsbeurteilungen
Redaktion: AuA24 AG
RATGEBER
„Nach den §§ 3.5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und hinsichtlich des Gesundheitsrisikos zu beurteilen“, sagt Tobias Metz, Leiter des Geschäftsbereichs 48special.de und Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG in Norderstedt.