Grundbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Redaktion: Hamburger Behörde für Soziales
PRESSEMITTEILUNG
Hamburg/gc. Der Senat hat am 18. März 2014 beschlossen, die fünfstündige Grundbetreuung in der Kita und in der Kindertagespflege für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung ab 1. August 2014 beitragsfrei zu stellen. Bei Betreuungszeiten, die über die beitragsfreie Grundbetreuung von täglich fünf Stunden hinausgehen, reduzieren sich die Elternbeiträge entsprechend.


