Arbeitslosenversicherung für Gründer
Redaktion: Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
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PRESSEMITTEILUNG
Nürnberg/gc. Durch eine gesetzliche Neuregelung im Jahr 2011 wurden die zuvor sehr niedrigen Beiträge in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer dem Niveau der Beiträge für abhängig Beschäftigte angeglichen. Während im Jahr 2010 die monatliche Beitragshöhe unter 20 Euro lag, liegt sie jetzt bei dem Vierfachen. Infolge dessen sanken die Neuanträge von gut 95.000 im Jahr 2010 auf rund 26.000 im Jahr 2012, geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.