von Heiko Wruck
KOMMENTAR
Schwarzfahren ist nach § 265a BGB strafbar. In Berlin sollen in 2018 etwa 7.000 Menschen wegen der Erschleichung einer Beförderungsleistung verurteilt worden sein. Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gibt es dort über 45.000 Mehrfachtäter.