Gesetzlicher Unfallschutz bei Betriebsausflügen
... von Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Betriebsausflüge sollen die Verbindung zwischen den Kollegen und Abteilungen sowie die Verbundenheit zum Unternehmen stärken und das Betriebsklima verbessern beziehungsweise ein gutes erhalten. Das gilt sowohl für Grillfeste als auch für den Besuch einer Minigolfanlage oder anderer Freizeiteinrichtungen. Damit ein gesetzlicher Unfallschutz bei diesen Betriebsausflügen für die Beschäftigten besteht, müssen allerdings ein paar Kriterien erfüllt sein.