Coronabedingte Absonderungsverfügung
Redaktion: Verwaltungsgericht Minden
PRESSEMITTEILUNG
Minden/gc. Personen, die sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Tests oder als Kontaktpersonen in häusliche Absonderung begeben mussten, können diese Maßnahme grundsätzlich nicht nachträglich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.