Ackerland dauerhaft für Gras oder Grünfutter
Redaktion: Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
PRESSEMITTEILUNG
Schwerin/gc. Wegen der vorjährigen Trockenschäden stehen viele Landwirte bei der jetzt laufenden Anbauplanung vor der Frage, ob sie ihr Grünland zur Narbenerneuerung pflügen und neu einsäen dürfen oder nicht. Aus diesem Anlass informiert das Landwirtschaftsministerium, dass die am 23. Januar 2019 vom Landtag beschlossene Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten wird.