Bestellung und Aufgaben
... Heiko Wruck
RATGEBER
Lassahn/gc. Die Bestellung eines Arbeitsschutzbeauftragten ist in Deutschland für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Der Arbeitsschutzbeauftragte ist eine betriebsinterne Vertrauensperson, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützt.