Schädigung im Schultergelenk
... von Heiko Wruck
BERICHT
Lassahn/gc. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 11. Januar 2022 mitgeteilt, dass die „Läsion der Rotatorenmanschette“ (Schädigung im Schultergelenk) ab sofort als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann.