Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) hat die Aufgabe, Schwangere und Stillende in besonderer Weise vor den Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören auch der Schutz vor Überforderung, vor finanziellen Einbußen, vor Kündigung und nicht zuletzt vor Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.

