Als Arbeitsunfall nicht anerkannt
... von Heiko Wruck
BERICHT
Meiningen/gc. Am 28. Oktober 2008 ereignete sich ein Arbeitsunfall, den das Sozialgericht Meiningen so entschieden hatte, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) gehandelt habe.










