Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2
Redaktion: Arbeitssicherheit.digital
RATGEBER
Braunschweig/gc. Bereits ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Angestellten sind Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) nachweisen, eine Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsplatz zu erstellen und festgestellte Sicherheitsrisiken für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter zu beseitigen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber in Deutschland ihre Mitarbeiter regelmäßig unterweisen in allen relevanten Fragen der Arbeitssicherheit. Arbeitssicherheit.digital unterstützt Arbeitgeber hierbei unkompliziert, einfach, schnell und kostengünstig.