Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Die berufliche Tätigkeit eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiters ist nach dem Sozialgesetzbuch gegen Arbeitsunfälle versichert. Auch der Weg zur Arbeit und zurück nach Hause unterliegt diesem Unfallversicherungsschutz.