Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Wer im Homeoffice in der eigenen Wohnung oder in einer Betriebsstätte, die er selbst gewählt hat, für einen Gewerbetreibenden als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist, der ist nach den Maßgaben des Heimarbeitsgesetzes (HAG) geschützt“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.


