Gruppenversicherung könnte helfen
... von Heiko Wruck
BERICHT
Norderstedt/gc. Wer im Homeoffice stürzt und sich dabei verletzt, kann nicht immer damit rechnen, dass dieser Vorfall als Arbeitsunfall eingestuft wird. Strittig kann zum Beispiel sein, ob der Weg über die Treppe, die zum Homeoffice führt, als Arbeitsweg gewertet wird.