Gefährdungsanalysen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Redaktion: Hansabrief
RATGEBER
Norderstedt/gc. Jedes Unternehmen in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig neu zu überprüfen und aktuell zu dokumentieren. Versäumst Du als Arbeitgeber die Erfüllung dieser Pflicht, drohen Dir empfindlich hohe Bußgelder bis hin zur Betriebsschließung. Außerdem kannst Du als verantwortlicher Arbeitgeber für die finanziellen Folgen Deines Versäumnisses bei einem Arbeitsunfall oder bei einer nachgewiesenen Berufserkrankung mit Deinem kompletten Privatvermögen in die Haftung genommen werden.