Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Eine Schwangere darf nicht gekündigt werden und zwar bis zu vier Monaten nach ihrer Entbindung. Das ist im § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ganz eindeutig geregelt“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.