Neues Handbuch Gefährdungsbeurteilung
... von Heiko Wruck
BERICHT
Dortmund/gc. Am 21. August 1996 trat vor 25 Jahren das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft. Seither gehört die für Unternehmen verpflichtende Gefährdungsbeurteilung zu den Neuerungen im Wirtschaftsleben. Doch zahlreiche Klein- und Kleinstbetriebe in Deutschland erfüllen diese gesetzliche Verpflichtung nicht und führen keine Gefährdungsbeurteilung durch. Dieser Missstand betrifft nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland.