Berufserkrankungen neu bewertet
Redaktion: AuA24 AG
PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. Der Bundestag hatte im Mai des Jahres 2020 Änderungen im SGB VII veranlasst, die zum 1. Januar 2021 wirksam werden. Diese Änderungen betreffen das Berufskrankheitenrecht.