Gefährdungsbeurteilung für Schüler und in der Jugendhilfe
Redaktion: Arbeitssicherheit.digital
RATGEBER
Braunschweig/gc. Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Trotzdem können auch Minderjährige in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen zeitweise oder regelmäßig arbeiten. Zum Beispiel als Aushilfen, Praktikanten oder auch als Auszubildende. Wenn Minderjährige jedoch in Arbeitsprozesse eingebunden werden, dann gelten für sie besondere gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen.