Redaktion: Hansabrief
PRESSEMITTEILUNG
Braunschweig/gc. „Das hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 9 U 205/16) sah nicht ein, dass eine Bierwanderung ein Arbeitsunfall sei. Und das zu recht", findet Michael Lange von Hansabrief.
Redaktion: AuA24 AG