Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland
Redaktion: Hansabrief
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PRESSEMITTEILUNG
Norderstedt/gc. „Grundsätzlich ist in der Bundesrepublik Deutschland Kinderarbeit verboten. Doch wie es das Wort grundsätzlich schon beschreibt: Es gibt Ausnahmen. Und weil es diese Ausnahmen gibt, gibt es auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)“, sagt Michael Lange, Senior Kundenberater bei Hansabrief in Norderstedt.




























